Honorar
01
Kosten anwaltliche Tätigkeit
Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in seiner jeweils gültigen Fassung nach dem Gegenstandswert (bzw. Streit- oder Verfahrenswert)
oder ggf. aufgrund einer Vergütungsvereinbarung.
02
Kosten Hilfeleistung in Steuersachen
Nach § 35 Abs.1 RVG gelten für Anwälte die §§ 23 bis 39 StBVV in Verbindung mit den §§ 10 und 13 StBVV für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten entsprechend.
03
Erstberatung
Für eine anwaltliche Erstberatung berechne ich eine ermäßigte pauschale Beratungsgebühr in Höhe von 180,-EUR zzgl. USt.