MENU

Steuerberatung

Zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind gem. § 3 Nr. 1 StBerG auch Rechtsanwälte befugt, ohne gleichzeitig Steuerberater sein zu müssen. Das Berufsbild des Steuerberaters ist in demjenigen des Rechtsanwaltes vollständig enthalten.

Hilfeleistung in Steuersachen, also Steuerberatung, bedeutet hauptsächlich die Beratung zu mögliche Steuergestaltungen, die Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen (Einkommen-, Gewerbe-, Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuererklärungen) sowie die anschließende Überprüfung der Steuerbescheide sowie die Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.

CLOSE